Wir vermieten unser Zelt - FFW Sankt Georgen am Ammersee e.V.

Die Freiwillige Feuerwehr Sankt Georgen e.V. seit 1874
Direkt zum Seiteninhalt

Wir vermieten unser Zelt

Wir vermieten ein Partyzelt mit der Grundfläche von 21 x 8 Metern. Der Binderabstand beträgt 3 Meter d.h. das Zelt kann in 3-Meter-Abständen aufgebaut werden. Die gundsätzliche Breite beträgt 8 Meter. Aus Stabilitätsgründen z.B. bei Strumböen müssen mindestens 3 Binder aufgestellt werden, sodass die kleinste Zeltfläche 8 x 9 Meter beträgt. Ab 75 qm Grundfläche (gemäß BayBO Art. 72 Zif. 3.4) muss das Zelt vor Benutzung durch das Landratsamt bzw. der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden abgenommen und somit genehmigt werden.
Für diese Genehmigung und die daraus entstehenden Kosten ist der Mieter des Zeltes verantwortlich.

Beachten Sie bitte unsere Vertragsbedingungen!
Vor Absenden Ihrer Anfrage, müssen Sie unseren Vertragsbedingungen zustimmen!









Wir vermieten ein Partyzelt mit der Grundfläche von 21 x 8 Metern. Der Binderabstand beträgt 3 Meter d.h. das Zelt kann in 3-Meter-Abständen aufgebaut werden. Die grundsätzliche Breite beträgt 8 Meter. Aus Stabilitätsgründen z.B. bei Sturmböen müssen mindestens 3 Binder aufgestellt werden, sodass die kleinste Zeltfläche 8 x 9 Meter beträgt. Ab 75 qm Grundfläche (gemäß BayBO Art. 72 Zif. 3.4) muss das Zelt vor Benutzung durch das Landratsamt bzw. der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden abgenommen und somit genehmigt werden.
Für diese Genehmigung und die daraus entstehenden Kosten ist der Mieter des Zeltes verantwortlich.

Der Auf- und Abbau des Zeltes wird durch unsere Zeltmeister begleitet, der Zeltmieter muss für den Auf- wie für den Abbau jeweils 8 Personen zur Unterstützung für ca. 2 Stunden zur Verfügung stellen.
Sollten weniger als 6 Personen zum Aufbau gestellt werden, erfolgt kein Zeltaufbau und es wird eine Anfahrtspauschale von 100,-- € erhoben. Bei einer Personenzahl zwischen 6 und 8 Helfern wird pro fehlendes Personal, ausgehend vom 8 Helfern eine Gebühr von 50,-- € jedoch höchstens von 100,-- € erhoben.
Für entstandene Schäden am Zelt wie am Aufstellungsort während der Mietzeit, inkl. Auf- und Abbau kommt der Mieter in vollem Umfang auf.
Zur Zeltbefestigung am Boden müssen je Stütze zwei Erdnägel mit einer Länge von 80 cm in den Boden geschlagen werden. Für Schäden die beim Auf- und Abbau entstehen… z.B. Beschädigung von Leitungen oder Rohren im Erdreich kommt ebenfalls der Mieter im vollen Umfang auf. Wir empfehlen dem Zeltmieter, sich einen aktuellen Leitungsplan für die Aufstellfläche des Zeltes zu beschaffen.
Das vollständige Ausfüllen dieses Formulars ist Pflicht und stellt nur eine Voranfrage zur Zeltanmietung dar. Eine verbindliche Zeltanmietung wird durch die Feuerwehr erst nach Prüfung der Angaben und der Aufstellfläche schriftlich bestätigt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihre Feuerwehr St. Georgen



Der Heilige Georg
Zurück zum Seiteninhalt