Wir vermieten unser Zelt
Wir vermieten ein Partyzelt mit der Grundfläche von 21 x 8 Metern. Der Binderabstand beträgt 3 Meter d.h. das Zelt kann in 3-Meter-Abständen aufgebaut werden. Die gundsätzliche Breite beträgt 8 Meter. Aus Stabilitätsgründen z.B. bei Strumböen müssen mindestens 3 Binder aufgestellt werden, sodass die kleinste Zeltfläche 8 x 9 Meter beträgt. Ab 75 qm Grundfläche (gemäß BayBO Art. 72 Zif. 3.4) muss das Zelt vor Benutzung durch das Landratsamt bzw. der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden abgenommen und somit genehmigt werden.
Für diese Genehmigung und die daraus entstehenden Kosten ist der Mieter des Zeltes verantwortlich.
Beachten Sie bitte unsere Vertragsbedingungen!
Vor Absenden Ihrer Anfrage, müssen Sie unseren Vertragsbedingungen zustimmen!